Holzabfälle sind jegliches Altholz, welches im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einen Verwendungszweck hatte. Holzabfälle können als Rohstoff für beispielsweise Spanplatten dienen und so frisches Holz ersetzen.
Holzkategorien
- A I – naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde
- A II – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
- A III – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
- A IV – mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen
Bundesamt für Umwelt BAFU